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Kategorie: Arbeitsschutz

Sicherheit im Lager

Ein gutes Arbeitsschutzsystem ist für ein sicheres Arbeiten im Lager obligatorisch. Die neue DGUV- Unfallstatistik aus 2024 zeigt auch diesmal wieder, dass die Logistik mit 32.652 meldepflichtigen Unfällen keine ungefährliche Branche ist. Ob beim Arbeiten im Verladebereich, dem Kommissionieren von Ware an den Regalanlagen oder der Nutzung von Flurfördermitteln - gegenseitige Rücksicht und stets hohe Aufmerksamkeit sind in jedem Fall geboten.

Um den Schutz Ihrer Mitarbeitenden so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Sie sich im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung u.a. mit folgenden Themenbereichen beschäftigen:

Regale

Lagerregale sind häufig für sehr schwere Lasten konzipiert, gleichzeitig aber auch anfällig für Beschädigungen. Umso wichtiger ist es, die Regale ausreichend zu schützen und die Beschäftigten regelmäßig zu den Lagereinrichtungen zu unterweisen. Als bewährten Schutz haben sich Rammschutzecken und Rammschutzplanken am Ständerwerk bewiesen. Sie bieten in vielen Fällen ausreichenden Schutz gegen Beschädigungen einzelner Elemente und verhindern somit die aufwändige Beschaffung von Neuteilen. Die Unterweisung der Beschäftigten sollte mindestens einmal im Jahr, nach Neueinstellung einer Person oder nach einem Unfallgeschehen durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.

Regalanlagen gelten nach der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden. Die laufende Kontrolle kann von internem Personal übernommen werden, das als befähigte Person für Lagersicherheit geschult wurde. Einmal jährlich muss jedoch eine umfassende Prüfung durch einen qualifizierten Regalinspekteur erfolgen.

Gerne führen unsere Regalinspekteure die Prüfung für Sie durch. Kommen Sie auf uns zu.

Flurfördermittel

Der Einsatz von Flurfördermitteln birgt immer wieder das Potenzial für schwere Unfälle. Sei es das Einquetschen oder Überfahren von Personen oder die unsachgemäße Ein- und Auslagerung von Ware: Die Unfallfolgen sind häufig schwerwiegend. Um diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wer im Unternehmen Flurfördermittel bedienen darf.

Die DGUV Vorschrift 68 sagt dazu Folgendes:
„Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind und
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.“

Im Anschluss ist der Fahrauftrag schriftlich zu erteilen.

Es ist also klar, dass die DGUV von den Logistikern eine ausreichende geistige Reife verlangt. Diese gilt ab dem 18. Lebensjahr als erreicht. Ebenfalls wichtig ist die körperliche Verfassung, um Flurfördermittel zu bedienen. Dazu haben Unternehmer die Möglichkeit, betreffendes Personal medizinisch untersuchen zu lassen. Dabei muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben.

Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Ausbildung zum Fahren von Flurfördermitteln. FKC bietet regelmäßig Kurse an, um Fahrer für alle Flurfördermittel zu schulen. Unsere Ausbilder kommen auch gerne in Ihren Betrieb. Nach bestandener Prüfung und schriftlicher Beauftragung muss jährlich, nach Neueinstellung oder nach einem Unfallgeschehen eine Unterweisung durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.

Beladung und Entladung

Die Aufgaben bei der Be- und Entladung sind für jeden Betrieb sehr umfangreich: Es müssen Waren koordiniert, die Ladung gesichert und eine Abstimmung zwischen Verlader und Fahrzeugführer durchgeführt werden. Umso wichtiger sind klare Vorgaben, um in dieser sensiblen Phase den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt werden, wie der Prozess zu gestalten ist. Wo und wie kann ein Ladevorgang sicher durchgeführt werden? Wo muss sich der Fahrzeugführer bei der Be- und Entladung befinden? Sind Transportfahrzeug und Flurfördermittel für die Ware geeignet? Welche persönliche Schutzausrüstung wird in diesem Bereich benötigt?

Beachten Sie außerdem: Wenn Sie Ware versenden, gelten Sie in vielen Fällen rechtlich als „Absender“ und sind somit hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung der Ladungssicherung. Der Frachtführer ist für die betriebssichere Verladung zuständig und muss daher geeignete Zurrmittel zur Verfügung stellen.

Auch hierzu können unsere Logistikexperten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie gerne beraten und schulen.

 

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