NIS-2-Pflichtschulung für Geschäftsleitungen (§ 38 BSIG)

Erfüllen Sie Ihre gesetzlich vorgesehene Schulungspflicht nach § 38 NIS2UmsuCG / BSIG für Geschäftführer*innen und Geschäftsleitungen mit unserer NIS-2-Schulung und schaffen Sie gleichzeitig Bewusstsein für Risiken im Bereich Cyber- und Informationssicherheit.

In unserem praxisorienterten NIS-2-Seminar, erfahren Geschäftsleitungen, was die neue Richtlinie konkret bedeutet, welche Haftungsrisiken und Pflichten bestehen und wie eine wirksame Steuerung Ihrer IT- und Informationssicherheit aussieht. 

NIS-2-Schulung sichern und persönliche Haftung minimieren

Eine Besonderheit der NIS-2-Richtlinie ist die direkte Haftung der Geschäftsleitung, wenn sie die gesetzlich geforderten Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen nicht sicherstellt (§ 38 BSIG). Unsere NIS-2-Schulung gibt Ihnen einen kompakten Überblick über Ihre Pflichten und persönlichen Risiken im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit.

Jetzt anmelden

Inhalte und Schulungsdauer

Unsere NIS-2-Schulung für Geschäftsführer*innen ist mit einem zeitlichen Umfang von bis zu vier Stunden angesetzt und vermittelt einen strukturierten Überblick über alle wesentlichen Themen, die Geschäftsleitungen kennen müssen, um der Verantwortung gerecht zu werden, die sich aus der NIS-2-Richtlinie und dem BSIG ergibt.

  • Ziele und Systematik der NIS-2-Richtlinie
  • Nationale Umsetzung im BSIG
  • Anwendungsbereich: wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
  • Verantwortung der Geschäftsleitung für Informationssicherheit
  • Einordnung von Cyberrisiken als Geschäfts- und Unternehmensrisiken
  • Umsetzung und Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen
  • persönliche Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung
  • Abgrenzung zwischen Leitungsaufgaben und delegierbaren Tätigkeiten
  • mögliche Haftungs- und Bußgeldrisiken
  • Schulungs- und Überwachungspflichten
  • Grundlagen der Risikoanalyse in der Informationssicherheit
  • Identifikation und Bewertung von Cyberrisiken
  • typische Bedrohungen und Schwachstellen
  • Einordnung technischer Risiken in betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen
  • Integration von Cyberrisiken in das Unternehmens-Risikomanagement
  • Überblick über die gesetzlichen Mindestmaßnahmen des Cyberrisikomanagements
  • organisatorische und technische Schutzmaßnahmen
  • Incident-Response-Strukturen und Krisenmanagement
  • Absicherung von Lieferketten und Dienstleistern
  • Business-Continuity- und Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Melderegime für erhebliche Sicherheitsvorfälle
  • Fristen und Ablauf von Erst-, Folge- und Abschlussmeldungen
  • Registrierungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden
  • Kommunikation mit Behörden im Krisenfall
  • Organisation von Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Berichtswesen und Informationsflüsse zur Geschäftsleitung
  • Dokumentationsanforderungen und Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Rolle von Audits, Prüfungen und Zertifizierungen
  • Analyse typischer Cybervorfälle aus Unternehmenssicht
  • Bewertung von Risiken und Gegenmaßnahmen auf Managementebene
  • Diskussion typischer Zielkonflikte (Sicherheit, Kosten, Verfügbarkeit)

Buchen Sie Ihren Termin zur Schulung:

16.06.2026
09:00 - 13:00
Webinar
351,00 €
inkl. Zertifikat
Freie Plätze
18.08.2026
09:00 - 13:00
Webinar
351,00 €
inkl. Zertifikat
Freie Plätze
15.12.2026
09:00 - 13:00
Webinar
351,00 €
inkl. Zertifikat
Freie Plätze

Sie haben keinen passenden Termin gefunden? Fragen Sie gerne einen individuellen Termin an!

Ihre Ansprechpartnerin - Linn Seeliger

Frau Li Linn Seeliger

351,00 390,00

zzgl. MwSt.


Pro Teilnehmer, inkl. Schulungsmaterial / Teilnehmerunterlagen
Gruppenpreise ab 6 Teilnehmern auf Anfrage


Zertifikat der FKC-Akademie

Für eventuelle Rückfragen
Für eventuelle Rückfragen

Ziele des NIS-2-Seminars

Unsere NIS-2-Schulung verfolgt die Lernziele, die aus den Anforderungen der NIS 2 und dem § 38 BSIG hervorgehen: 

  • Sie verstehen, ob und aus welchen Gründen Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie und des novellierten BSIG fällt
  • Sie erkennen typische Haftungs- und Bußgeldrisiken im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie
  • Sie kennen die Pflichten der Geschäftsleitung gemäß § 38 BSIG und können diese von delegierbaren Aufgaben abgrenzen
  • Sie wissen, wie Verantwortlichkeiten im Unternehmen wirksam organisiert, delegiert und überwacht werden
  • Sie können die Angemessenheit von Maßnahmen zur Informationssicherheit, zum Risikomanagement und zum Business Continuity Management beurteilen
  • Sie sind in der Lage, gegenüber Aufsichtsbehörden, Prüfern und Aufsichtsgremien belastbare Nachweise zu erbringen

Zielgruppe: Wer sollte sich nach § 38 BSIG fortbilden

Unsere NIS-2-Schulung richtet sich an Geschäftsführer*innen, Entscheidungsträger*innen und Führungskräfte.

Die Schulung richtet sich insbesondere an:

  • Geschäftsführer*innen und Vorstände
  • Mitglieder der obersten Leitungsebene (z. B. C-Level, Werk- oder Standortleitungen)
  • Vorsitzende sowie Mitglieder von Aufsichts- oder Beiräten
  • Leitungen aus den Bereichen Compliance, Informationssicherheit, IT, Datenschutz, Risikomanagement und Revision, die die Geschäftsleitung beratend unterstützen

Technische Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Im Fokus der Schulung stehen rechtliche, organisatorische und strategische Fragestellungen der NIS-2-Richtlinie, die für unternehmerische Entscheidungen auf Managementebene erforderlich sind.