KI-Kompetenz Schulung

Unternehmen die KI einsetzten sind nach der neuen KI-Verordnung dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeitenden ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO aufweisen. Diese Kompetenzvermittlung ist das Ziel dieser KI-Schulung. Der Schwerpunkt ist es den Teilnehmenden zu vermitteln, wie KI funktioniert und welches die Risiken bei der Nutzung sind. Des Weiteren wird ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutert, um so einen gesetzeskonformen Einsatz von KI-Technologien sicherzustellen.

Warum ist eine KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 KI-VO erforderlich?

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen: Die KI-Verordnung fordert, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Technologien fortlaufend schulen. Dies betrifft insbesondere Fachkräfte, die direkt mit KI-Systemen arbeiten oder die Verantwortung für deren Einsatz übernehmen.
  • Sicherstellung des verantwortungsvollen Umgangs mit KI: Eine fundierte Schulung gewährleistet, dass KI-Anwendungen ethisch und im Einklang mit den geltenden Gesetzen entwickelt und eingesetzt werden. So können etwa potenzielle Diskriminierung oder unfaire Praktiken durch KI-Systeme vermieden werden.
  • Förderung des Vertrauens in KI: Nur durch transparenten und fundierten Umgang mit KI können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden und der Öffentlichkeit gewinnen. Schulungen helfen, Unsicherheiten und Ängste gegenüber KI zu reduzieren und die Potenziale der Technologie besser zu nutzen.
  • Steigerung der Effizienz und Qualität: Durch eine fundierte Ausbildung werden Mitarbeitende befähigt, KI-Systeme effektiv zu nutzen und zu implementieren. Dies steigert die Qualität und Effizienz von Geschäftsprozessen und fördert Innovation.

Schulungsinhalte

  • Einführung in Künstliche Intelligenz:
    • Grundlagen der KI und ihrer Anwendungen
    • Unterschied zwischen schwacher und starker KI
    • Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Branchen (Gesundheitswesen, Finanzen, Logistik, etc.)
    • Wichtige Technologien: maschinelles Lernen, Deep Learning, Big Data, Large language model
    • Ethische Aspekte: Fairness, Fehlerquote, Diskriminierung
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen der KI-VO:
    • Überblick über die KI-Verordnung der EU (KI-VO)
    • Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen
    • Risikoklassifizierung von KI-Systemen: Von niedrigem bis hohem Risiko
    • Verbotene Praktiken
    • Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
    • Datenschutz und Urheberecht 
  • Zukunftsperspektiven und fortlaufende Entwicklungen in der KI:
    • Aktuelle Trends und Innovationen in der KI
    • Anpassung an zukünftige Änderungen der KI-Verordnung
    • Ausblick auf zukünftige technologische und regulatorische Entwicklungen

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Es besteht die Möglichkeit Online über unsere Website ein Angebot für die ausgewählte Schulung anzufordern. Sobald die Anfrage bearbeitet wurde geht Ihnen ein entsprechendes Angebot zu. Bei einer Zusage erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder Fax anmelden.

Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bieten wir Inhouse-Schulungen bei Ihnen im Unternehmen oder an einem anderen von Ihnen gewünschten Ort an. Hier ist eine individuelle Planung der Termine und Inhalte möglich.

Sollte die angefragte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden wir Sie auf unsere Warteliste setzen und Sie informieren, sollte ein Platz frei werden. Bei vermehrten Anfragen wird ein weiterer Schulungstermin generiert und Sie werden entsprechend informiert.

Wir behalten uns vor, die Schulungs-Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, z.B. die plötzliche Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt, usw. abzusagen. Bei einer Absage werden Sie umgehend von der FKC Akademie informiert. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.

Wir bieten verschiedene Rabattmöglichkeiten an, z.B. über Sonderaktionen und gestaffelte Gruppenpreise ab 6 Teilnehmer. Bei Wiederholungsbuchungen und bei Buchungen durch FKC CONSULT GmbH Kunden erhalten Sie von uns grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.

Die Seminargebühren stellen wir in der Regel mit Zusendung der Auftragsbestätigung in Rechnung. Die Seminargebühren sind spätestens bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Bei Inhouse-Schulungen ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

Sie können den Schulungskatalog kostenlos unter seminare@fkc-gmbh.de per E-Mail bestellen.