Beratung zu NIS2: Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen von NIS2?
Mit der NIS2-Richtlinie werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit für viele Unternehmen deutlich konkreter und verbindlicher. Neben technischen Schutzmaßnahmen sind insbesondere ein strukturiertes Risikomanagement, klar definierte Verantwortlichkeiten sowie dokumentierte Sicherheitsprozesse erforderlich.
Unternehmen müssen Risiken systematisch bewerten, geeignete Maßnahmen ableiten und Sicherheitsvorfälle innerhalb vorgegebener Fristen melden. Gleichzeitig ist die Geschäftsleitung stärker in der Pflicht, die Einhaltung dieser Anforderungen aktiv zu steuern und nachvollziehbar zu dokumentieren.
In der Praxis stellt sich dabei häufig nicht nur die Frage der Betroffenheit, sondern vor allem, wie sich die regulatorischen Vorgaben effizient in bestehende Strukturen und Abläufe integrieren lassen.
Schon bereit für NIS2?
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie strukturiert und effizient umzusetzen. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren Fahrplan, der zu Ihrer Organisation passt und sich nahtlos in bestehende Prozesse integriert.
- Ganzheitliche Unterstützung bei der NIS-2-Compliance
- Individuell entwickelte Roadmap für Ihr Unternehmen
- Kompetente Begleitung in jeder Phase
Sind Sie von NIS2 betroffen?
Mit der NIS2-Richtlinie ändert sich alles
NIS 2 ist am 06. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Deutschland in Kraft getreten. Rund 30.000 Unternehmen müssen jetzt handeln. NIS 2 bringt neben geschärften Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit auch geänderte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle mit sich.
Das wichtigste in Kürze:
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer*innen haften mit Ihrem Privatvermögen
- Verpflichtende Schulung: Geschäftführung muss regelmäßig geschult werden
- Drastische Bußgelder: Bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des Gesamtumsatzes
Welche Unternehmen jetzt handeln müssen:
Neben Betreibern kritischer Anlagen im Sinne der KRITIS Verordnung und zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern (Anbieter von elektronischen Identifizierungsdiensten) sind insbesondere Energieversorger, Transport- und Verkehrsunternehmen, Unternehmen des Finanzwesens, Gesundheitsunternehmen, Wasserversorger, Unternehmen der digitalen Infrastruktur und Erbringer von weltraumgestützten Diensten betroffen (§ 28 BSIG, Anlage 1 und Anlage 2 des BSIG). Das Gesetz gilt in der Regel, wenn ein Unternehmen
- mindestens 50 Mitarbeitende hat oder
- über 10 Mio. € Jahresumsatz erzielt.
Im neuen BSI-Gesetz wird klar zwischen „besonders wichtigen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“ unterschieden.
Diese Kategorien helfen, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen gezielt umzusetzen: Große Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie oder Gesundheit gelten als besonders wichtig, während andere relevante Branchen wie Industrie, Lebensmittel oder IT-Dienstleister als wichtige Einrichtungen eingestuft werden. So sorgt das Gesetz dafür, dass Cyberrisiken effizient und wirksam adressiert werden – für maximale Sicherheit bei minimalem Aufwand.
Große Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit oder digitale Infrastruktur, die höchste Sicherheitsstandards umsetzen, um Cyberrisiken frühzeitig zu verhindern.
- Energie
- Transport & Verkehr
- Finanzwesen
- Gesundheitswesen
- Wasserversorgung
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
- Raumfahrt
Mittelgroße und große Unternehmen in relevanten Branchen wie Lebensmittel, Chemie, Industrie oder IT-Dienstleistungen, die gezielte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer kritischen Prozesse erfüllen.
- Post & Logistik
- Chemie
- Lebensmittel
- Industrie & Produktion
- Digitale Dienste
- Forschung
Individuelle NIS2-Beratung für Ihr Unternehmen
Frau Li Linn Seeliger
Beratung zur NIS2-Richtlinie
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