Ihr EU-Vertreter gemäß DSGVO – Rechtssicher & Effizient

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, einen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO zu benennen. Diese Vorgabe betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig von ihrer Branche oder Größe.

Mit FKC CONSULT als Ihrem EU-Vertreter erfüllen Sie diese Anforderung schnell, unkompliziert und rechtskonform. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden, unterstützen Sie bei Datenschutzanfragen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die DSGVO-Vorgaben problemlos einhält.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und rechtlichen Risiken – setzen Sie auf unsere Expertise im Datenschutz!

DSGVO-Compliance ohne Aufwand

Sie benötigen einen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO? Wir übernehmen die rechtliche Vertretung in der EU, kümmern uns um behördliche Anfragen und sorgen für Ihre DSGVO-Compliance. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um den Datenschutz. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!

Individuelles Angebot

Ihr Weg zur rechtssicheren EU-Vertretung

Wir gestalten den Prozess einfach und effizient. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre individuellen Anforderungen und prüfen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind.
Anschließend übernehmen wir die offizielle Benennung als Ihr EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO und stellen sicher, dass Sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wir fungieren als Ihr zentraler Ansprechpartner für Datenschutzanfragen, Behördenkommunikation und rechtliche Prüfungen. Dabei halten wir Sie jederzeit über relevante Anfragen auf dem Laufenden und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung notwendiger Datenschutzmaßnahmen.

So gewährleisten wir eine sichere und reibungslose Einhaltung der DSGVO, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Um die Datenschutzanforderungen der DSGVO rechtskonform zu erfüllen, benötigen Unternehmen ohne Niederlassung in der EU einen offiziellen EU-Vertreter.

FKC CONSULT übernimmt diese Rolle für Sie – effizient, professionell und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Behörden,
unterstützen Sie bei Datenschutzanfragen und helfen Ihnen, Ihre Prozesse datenschutzkonform zu gestalten.

  • Offizielle Benennung als EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
  • Unterstützung bei Datenschutzanfragen und Beschwerden
  • Durchführung von Datenschutzaudits zur Sicherstellung der DSGVO-Konformität
  • Beratung zur rechtlichen Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Analyse und Optimierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
  • Schulungen und Sensibilisierung für Mitarbeiter

Ihr Vorteil mit FKC CONSULT als EU-Vertreter

Erfüllen Sie die DSGVO-Anforderungen mühelos! Wir übernehmen die rechtliche Vertretung in der EU, kümmern uns um Behördenanfragen und entlasten Ihr Unternehmen. So können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Effiziente EU-Vertretung – Sicher & unkompliziert

  • Rechtssicherheit nach Artikel 27 DSGVO
  • Entlastung durch Übernahme der Behördenkommunikation
  • Persönlicher Ansprechpartner für individuelle Betreuung
  • 25 Jahre Erfahrung im Datenschutz
  • Schnelle & unkomplizierte Umsetzung
  • Zweisprachige Unterstützung auf Deutsch & Englisch

 

Interessiert an unserer EU-Vertretung?

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Ihre Ansprechpartnerin - Linn Seeliger

Frau Li Linn Seeliger

EU-Vertreter


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Für eventuelle Rückfragen
Für eventuelle Rückfragen

Häufig gestellte Fragen zur EU-Vertretung gemäß Artikel 27 DSGVO

Ein EU-Vertreter ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anlaufstelle für Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Er dient als offizieller Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in Datenschutzfragen.

Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern überwachen, sind gemäß Artikel 27 DSGVO verpflichtet, einen EU-Vertreter zu benennen.

Unternehmen, die gegen Artikel 27 DSGVO verstoßen, riskieren hohe Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem kann die Datenschutzbehörde Maßnahmen ergreifen, die Ihre Geschäftstätigkeit in der EU erschweren.

Der EU-Vertreter fungiert als offizielle Kontaktstelle für Datenschutzanfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen. Er unterstützt bei der Umsetzung der DSGVO, übernimmt die Behördenkommunikation und hilft bei der Einhaltung der Datenschutzanforderungen.

Nein, der EU-Vertreter ist nicht für Datenschutzverstöße Ihres Unternehmens haftbar. Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO bleibt bei Ihnen. Der Vertreter fungiert als Vermittler zwischen Ihnen und den Aufsichtsbehörden.

Ja, der EU-Vertreter muss in einem der EU-Mitgliedstaaten ansässig sein, in denen das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet oder Waren/Dienstleistungen anbietet.

Der EU-Vertreter ist lediglich eine rechtliche Anlaufstelle für Unternehmen ohne EU-Sitz. Ein Datenschutzbeauftragter hingegen übernimmt interne Datenschutzaufgaben, bewertet Risiken und unterstützt aktiv bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Datenschutzanforderungen und benennen FKC CONSULT offiziell als Ihren EU-Vertreter. Anschließend übernehmen wir die Behördenkommunikation und unterstützen Sie bei Datenschutzanfragen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir klären Ihre individuellen Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre rechtssichere EU-Vertretung.