Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dortmund
Wir unterstützen Unternehmen im Raum Dortmund bei der rechtssicheren Umsetzung ihrer Arbeitsschutzpflichten und übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Gerade an einem Industriestandort wie Dortmund sind sichere Arbeitsprozesse entscheidend, da der Ausfall von Mitarbeitenden schnell zu zusätzlichen Kosten und betrieblichen Störungen führen kann.
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems. Sie trägt präventiv dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden – insbesondere in Betrieben mit technischen Anlagen, Maschinen oder komplexen Arbeitsabläufen.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Unternehmen in Dortmund und der Region praxisnah und individuell bei der Umsetzung der Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Dabei verstehen wir uns nicht als Kontrollinstanz, sondern als verlässlicher Partner, der Unternehmer dabei unterstützt, ihre Verantwortung wirksam wahrzunehmen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsteht eine stabile Grundlage, um Arbeitsschutzmaßnahmen sinnvoll in den Betriebsalltag zu integrieren und so einen sicheren, effizienten und wirtschaftlich stabilen Betrieb langfristig zu gewährleisten.
Leistungsübersicht - Sicherheitstechnische Betreuung
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Beratung zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen, inkl. Digitalem Berichtswesen
- Online-Sprechstunde SiFa – akute Fragen schnell geklärt
- Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen nach Arbeitsschutzgesetz lokal / digital
- Teilnahme an den ASA-Sitzungen lokal / digital
- Unterstützung bei der Erstellung technisch-organisatorischer Richtlinien
- Technische Dokumentationen, wie z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw.
- Organisation der ersten Hilfe sowie die Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Unfällen
- Digitale Abfrage der sicherheitstechnischen Strukturen und Prozesse Ihrer Organisation
- Beratung zu Hygiene und Pandemievorgaben
- Durchführung Messungen bei Bedarf, wie z.B. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen und Lärm
- Möglichkeit von Online-Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter über die FKC Online Akademie
- Vorbereitung von Unterweisungsunterlagen und Durchführung der Unterweisungen
- Erstellung von Informationsmaterial
- Safety-Check: Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeitsschutz – praxisnah umgesetzt
Unsere Beratung kombiniert persönliche Vor-Ort-Termine in Dortmund mit flexibler Online-Unterstützung. So stellen wir die direkte Aufnahme und Abstimmung Ihrer Arbeitsschutzorganisation, den regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Ansprechpartner sowie die praxisnahe Planung aller Aktivitäten sicher.
Aufnahme der Betreuung
Zu Betreuungsbeginn klären wir die organisatorischen Voraussetzungen für eine reibungslose Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wird ein Kundenprofil mit Haupt- und Nebenstandorten sowie den zugehörigen Ansprechpartnern und Kontaktdaten in der FKC-Datenbank erfasst.
Bestandsaufnahme und Bewertung
- Erfassung der bisherigen Arbeitsschutzsituation im Betrieb
- Identifikation von möglichen Abweichungen zwischen gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Anforderungen
- Erstellung eines Statusberichts mit Priorisierung der Maßnahmen
- Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird eine Arbeitsschutzorganisation eingeführt, die kontinuierlich an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst wird
Betreuungskonzept
- Entwicklung eines Zielkonzepts nach Abschluss der Bestandsaufnahme
- Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Arbeitsschutz
- Regelmäßiger Austausch zu Inhalten und Fortschritten der sicherheitstechnischen Betreuung
- Ermittlung des betrieblichen Gefährdungsrisikos
Kontinuierliche Betreuung und Beratung
- Betreuung Ihres Unternehmens durch die Arbeitsschutzexperten und Projektingenieure von FKC
- Erstellung und Abstimmung eines jährlichen Einsatzplanes
- Durchführung regelmäßiger Besichtigungen und Beratungen an den Haupt- und Außenstandorten
- Dokumentation der Begehungen in Form von detaillierten Berichten
Die Besichtigungsberichte dokumentieren den aktuellen IST-Zustand, enthalten konkrete Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und geben eine Bewertung des jeweiligen Gefährdungsrisikos.
Jahresabschluss
Regelmäßige Begehungen und Besprechungen, etwa in ASA-Sitzungen, dienen dazu, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben mit der Aufbau- und Ablauforganisation Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzstruktur abzugleichen. Die Ergebnisse werden in einem jährlichen Statusbericht zusammengefasst. Anschließend erfolgt die Abstimmung des sicherheitstechnischen Betreuungszielkonzepts für das kommende Jahr.
Kostenloses Angebot für Arbeitssicherheit in Dortmund
Frau Li Linn Seeliger
Fachkraft für Arbeitssicherheit Dortmund
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Begleitende Online-Beratung
Für eine umfassende sicherheitstechnische Beratung können Sie im Rahmen Ihrer Grundbetreuung flexibel eine Videosprechstunde mit Ihrer FKC-Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbaren. So stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden jederzeit ortsunabhängig zur Verfügung und bieten genau die Unterstützung, die Sie benötigen. Über Video können Sie sich sehen, gemeinsam Themen aufbereiten und direkt miteinander kommunizieren.
Beratungsthemen in ASA-Sitzungen, wie die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsschutz-Audits, betriebliche Brandschutzthemen, sicherheitstechnische Unterweisungen oder die Unfall-Folgenabschätzung, können mit mehreren Teilnehmern diskutiert, koordiniert, erarbeitet, freigegeben und geschult werden.
Flexible, kurze Beratungseinheiten lassen sich zeitnah einplanen. Dadurch sind Remote-Beratungen und Optimierungen sowohl kosteneffizient als auch qualitativ besonders wertvoll. Mit dieser Online-Dienstleistungserweiterung erfüllen Sie weiterhin alle Compliance-Anforderungen mit der gebotenen Sorgfalt.
Häufige Fragen und Antworten
Generell sind alle Betriebe zu einer Betreuung verpflichtet, denn alle Betriebe müssen gesetzlich die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der Betreuung und be-rücksichtigt dabei z.B. die Anzahl der Beschäftigten, den jeweiligen Gewerbezweig und die vorliegenden Gefährdungen des einzelnen Unternehmens.
Oder was versteht man generell unter dem betrieblichen Arbeitsschutz? Als betrieblicher Arbeitsschutz sind die Maßnahmen, Handhabungen und Mittel zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu verstehen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz beinhaltet Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die jeweilige entscheidende Qualifikation zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Kooperation un-tereinander sowie Überwachungsvorschriften.
Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die unabhängig von betriebsspezifischen Konstellationen anfallen und in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt sind. Themen sind unter anderem:
- Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilungen)
- Unterstützung bei der Erstellung technisch-organisatorischer Richtlinien
- Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Prozesse
- Unterstützung bei bestehenden Arbeitssystemen getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen (Verhältnisprävention)
- Beratung des Unternehmens, von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Unterstützung und Ermittlung von Unfallschwerpunkten
- Selbstorganisation
Die Grundlage für die Berechnung der Einsatzstunden sind die Vollzeitbeschäftigten. Außerdem ist das Gefährdungspo-tenzial (Risiko) für die Kalkulation maßgeblich.
Die jeweilige Betriebsart ist einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet:
Die Berechnung der gesamten Grundbetreuungszeit pro Jahr erfolgt durch Multiplikation des Einsatzzeitenfaktors (0,5 Betreuungsgruppe III niedrig | oder 1,5 Betreuungsgruppe II mittel oder 2,5 Betreuungsgruppe I hoch und sind unabhängig von der Betriebsgröße) mit der Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebs
Beispiel: 50 Beschäftige x Gruppe III mit 0,5 = 25 Stunden Grundbetreuung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen, im Anschluss erfolgt die Aufteilung zwischen FaSi und BA.
Für die Aufgabenfelder der Grundbetreuung steht den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ein festes Zeitkontingent zur Verfügung. Diese „Einsatzzeiten“ werden als Gesamteinsatzzeit für beide Gruppen vorgegeben. Entsprechend den individuellen betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten wird die Einsatzzeit auf die beiden Fachbereiche verteilt. Hierbei gilt es die Untergrenzen zu beachten, denn jeder Fachdisziplin (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) muss mindestens 20 % des Grundbetreuungsumfangs und mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem zugewiesen werden.
Die Einsatzzeiten sind abgestuft nach drei „Betreuungsgruppen“ eingeteilt in die jeweilige Betriebsart. Die Betriebsarten werden gemäß dem Wirtschaftszweige (WZ)-Schlüssel eingeteilt und den Betreuungsgruppen zugeordnet.
Bei der Zuordnung eines Betriebs zu einer Betriebsart ist der dominierende Betriebszweck ausschlaggebend. Eine Unter-scheidung nach einzelnen Tätigkeiten oder Betriebsbereichen z. B. Fertigung, Vertrieb oder Verwaltung gibt es nicht. Die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen gilt für den gesamten Betrieb.
In der Fassung der BG ETEM enthält die Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 eine Liste der Betriebsarten (WZ-Schlüssel) aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vollständige Liste aller Zuordnungen wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi-cherung im Mustertext der DGUV Vorschrift 2 geführt. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen WZ-Schlüsseln finden Sie auf der Internetseite des statistischen Bundesamts.
Das Ziel ist im Wesentlichen, die im Arbeits- & Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung beschäftigten Organe zusammenbringen, um über die Ereignisse / Themen des Arbeitsschutzes zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss legt Arbeitsschutzmaßnahmen mit Erledigungsterminen fest und führt Wirksamkeitskontrollen durch.
Die Leitung des Unternehmens bzw. die benannte Vertretung sollte den Vorsitz übernehmen, um damit die Bedeutung des Arbeitsschutzausschusses zu unterstreichen. Die im Arbeitsschutzausschuss tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Sicherheitsbeauftrage können nicht als die Leitung im Ausschuss bestimmt werden.
