Betriebsbegehungen effizient durchführen
Die Entwicklung und Erhaltung eines nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens gehört zu unseren primären Zielen. Dies wird durch die Gestaltung gefährdungs- und belastungsfreier bzw. risikoarmer Arbeitsbedingungen erreicht. Die Belange und Zuständigkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden in der Aufbauorganisation und im Geschäftsverteilungsplan geregelt. Regelmäßige Betriebsbegehungen ermöglichen einen umfassenden Einblick in die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und möglichen Gefährdungen eines Betriebes. Damit leisten die Betriebsbegehungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen sind Pflicht
Gemäß §§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Begehungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zur in § 5 ASchG geforderten Gefährdungsbeurteilung dar und gehören somit zu den Grundpfeilern des Arbeitsschutzes. Der im Rahmen einer Betriebsbegehung erstellte Begehungsbericht ist Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und deren Ergebnisse. Bei der Betriebsbegehung werden alle relevanten Einflüsse berücksichtigt, die am Arbeitsplatz zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder des Betriebsablaufes führen können. Dies können z. B. biologische, mechanische oder chemische Gefährdungen sein. Die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe werden kontinuierlich vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachtet. Dazu gehören auch die psychischen Belastungen der Fachkräfte.