Aufbau und Durchführung des Arbeitsschutzausschusses

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) soll gemäß §11 ASiG, ab einer Betriebsgröße von 21 Mitarbeitern gebildet werden. Die ASA-Sitzung gehört mit zum Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird durch die Geschäftsführung einberufen. Sie setzt sich ausfolgenden Mitgliedern zusammen:

  •    Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter
  •    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
  •    Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
  •    Zwei Mitglieder des Betriebsrates (wenn ein Betriebsrat vorhanden ist)
  •    Der Betriebsarzt

Die Mitglieder des Ausschusses treffen sich mindestens viermal zusammen im Jahr, um über Themen aus dem innerbetrieblichen Arbeitsschutz zu sprechen und sich miteinander zu beraten. Wichtig ist, dass die ASA-Sitzung kein Entscheidungsgremium ist, sondern ausschließlich zur Information, Erörterung und Beratung der einzelnen Arbeitsschutzthemen dient.

Wie erfolgreich die ASA-Sitzung am Ende des Tages ist, hängt stark von der betrieblichen Kommunikationsstruktur ab. Wenn sich die Entscheidungs- und Funktionsträger effektiv miteinander über die aktuellen Themen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes austauschen, ist die Effizienz des Arbeitsschutzkonzeptes viel besser.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von FKC sind in zahlreichen Ausschüssen vertreten und können durch Ihre Erfahrung die Koordination der fachlichen Themen gerne für Sie übernehmen.