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Mitarbeiterunterweisungen
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Information und Beteiligung der Beschäftigen für die Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers zur Unterweisung bzw. Unterrichtung im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Wir übernehmen für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und Sie erfüllen somit Ihre rechtlichten Pflichten.
Mitarbeiterunterweisung mit FKC - Ihre Experten für Coaching und Schulung!

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