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Strahlenschutzbeauftragter
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StrahlenschutzbeauftragterEXTERNE BEAUFTRAGTENSTELLUNG —
Externer Strahlenschutzbeauftragter gemäß StrlSchV §15
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt für alle Unternehmen die in fremden Anlagen (gemäß §15) tätig sind die Stellung eine Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vor. FKC übernimmt die Aufgaben des externen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) gemäß Strahlenschutzverordnung § 15 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen für Ihr Unternehmen.
Strahlenschutz mit FKC - Ihre Experten im Beauftragtenwesen!

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