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Datenschutzbeauftragter
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DatenschutzbeauftragterEXTERNE BEAUFTRAGTENSTELLUNG —
Externer Datenschutzbeauftragter gemäß BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Wir schaffen gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Grundlagen zur Erfüllung der Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten gemäß BDSG und übernehmen die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz mit FKC - Ihre Experten im Beauftragtenwesen!

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